2. Befangenheit
2.2 Unglaube und Wunschdenken
"ad ignorantiam" (lateinisch für: "[Verweis] auf das Nichtwissen") ist der Fehlschluss, dass eine These allein schon deshalb wahr ist, weil sie bisher nicht widerlegt wurde, oder schon deshalb falsch ist, weil sie noch nicht bewiesen wurde. Das Argument geht stillschweigend davon aus, dass es keine stichhaltigen Gegenargumente gibt, oder ignoriert vorhandene Gegenargumente.
Das Argument verschiebt die Beweislast auf die Gegenseite. Auf diese Weise setzt das Argument die Behauptung an die Stelle der Beweisführung. Deswegen spricht man hier auch von Wunschdenken oder, im negativen Fall, von Unglauben.
Ein häufiger Irrtum ist auch, eine These für bewiesen zu halten, nur weil alle Belege dafür sprechen.
Eine These ist erst dann bewiesen, wenn sie die einzig mögliche Erklärung für die vorhandenen Belege ist.
Es ist nämlich durchaus möglich, dass dieselben Belege auch eine andere These stützen.
Beispiel: Die Weltanschauung von Hund und Katze
Der Hund sagt: "Er füttert mich, er räumt meinen Dreck weg, er spielt mit mir - er muss ein Gott sein!"
Die Katze sagt: "Er füttert mich, er räumt meinen Dreck weg, er spielt mit mir - ich muss ein Gott sein!"
Hier sind die Belege in beiden Fällen identisch, aber die Schlussfolgerung völlig verschieden. Die Schlussfolgerung entspricht der Natur derer, die die Belege interpretieren. In diesem Fall deckt sich das Argument "ad ignorantiam" mit dem Zirkelschluss "petitio principii". Die Schlussfolgerung steht bei der Interpretation der Belege bereits fest.