letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36

1. Bildung im Föderalismus

Laut Grundgesetz ist Bildung die Aufgabe der Länder. Dennoch wird im Bund viel darüber gesprochen. Das liegt daran, dass es den Ländern nicht gelingt, das Problem aus eigener Kraft zu bewältigen.

In der fairen Gesellschaft erheben die Körperschaften des öffentlichen Rechts, also die Länder, Landkreise und Gemeinden, dieselben Arten von Steuern. Auf diese Weise haben alle Körperschaften ein eigenes Einkommen. Zugleich werden die Lasten des Staates vergleichbar, und die Länder, Landkreise und Gemeinden stehen jeweils untereinander im Wettbewerb.

Der Wettbewerb unter den Ländern ermöglicht es, verschiedene Lösungsansätze parallel auszuprobieren. Dabei sichert das Steuermodell den Ländern das nötige Einkommen.

Das gilt aber auch für die Leistungen des Staates, wie zum Beispiel die Bewältigung der Defizite bei der Bildung. Die faire Gesellschaft ermöglicht es den Ländern, die für Bildung zuständig sind, jeweils ihre eigene Lösung zu finden. Der Bund müsste nur für die Vergleichbarkeit des Bildungsniveaus sorgen, d.h. er würde die Prüfungsaufgaben stellen.

Der Bund ist nur noch für die Vergleichbarkeit der Leistungen der Länder zuständig.

Da die Länder ihre eigenen Steuereinkommen haben, und aus denselben Quellen wie der Bund, haben sie auch die Mittel, um ihre Lösungsansätze umzusetzen.