2. Anwendung der Prinzipien
Die Anwendung der drei großen Prinzipien der fairen Gesellschaft favorisieren einen bestimmten Lösungsansatz.
Die Anwendung des Leistungsprinzips
Die Leistungsanbieter auf dem Bildungsmarkt sind die Schulen und Hochschulen. Die erbrachte Leistung ist der Unterricht. Mit dieser Leistung stehen sie eigenverantwortlich im Wettbewerb. Die Leistung wird vergleichbar durch die Prüfungen, deren Inhalte der Bund vorgibt. Die Schulen und Hochschulen stehen untereinander im Wettbewerb um die Schüler und Studenten bzw. deren Schulgeld und Studiengebühren. Sie gestalten den Unterricht und ihre Preise selbst. Wenn die Leistung einer Schule gut ist, wird sie mehr Schüler bekommen, und wenn sie an ihre Kapazitätsgrenzen gerät, dann kann sie ihre Preise erhöhen.
Auf dem Bildungsmarkt sind die Schulen und Hochschulen die Leistungsanbieter, die Schüler und Studenten die Kunden.
Die Schulen und Hochschulen stehen untereinander im Wettbewerb um die Schüler und Studenten bzw. deren Schulgeld und Studiengebühren. Sie gestalten den Unterricht und ihre Preise selbst.
Die Anwendung des Verursacherprinzips
Da es im Interesse der Schüler und Studenten liegt, unterrichtet zu werden, müssen sie diese Leistung auch selbst bezahlen. Weil sie für die Leistung bezahlen, wird sie für sie auch mehr Wert haben, d.h. sie sind motiviert, daraus den besten Nutzen zu ziehen, indem sie den Unterricht besuchen und aktiv daran teilnehmen.
Dadurch, dass der Unterricht einen Preis hat, bekommt er auch einen Wert. Das motiviert dazu, das beste daraus zu machen.
Des weiteren bekommen die Schulen das Recht, Schülern den Vertrag zu kündigen, die den Unterricht behindern. Das ist fair, denn solche Schüler mindern die Qualität des Unterrichts für die anderen Schüler, die deswegen für ihr Geld eine geringere Leistung bekommen, und sie behindern die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Schule, wenn sie bei den Prüfungen schlechter abschneidet.
Die Anwendung des Solidaritätsprinzips
Die faire Gesellschaft hat Chancengleichheit zum Ziel. Deswegen wird jedem geholfen, der die Preise der Schulen und Hochschulen nicht bezahlen kann.
Nicht jeder wird sich das Schulgeld und die Studiengebühren leisten können. Das Bürgergeld deckt schließlich nur die Lebenshaltungskosten ab. Deswegen kann jeder für die Kosten des Unterrichts einen Kredit beim Staat bekommen. Dieser Kredit wird später durch einen Aufschlag beim Steuersatz abgegolten.