letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36

Die faire Gesellschaft und das Grundgesetz

Der Föderalismus im Grundgesetz

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Das Grundgesetz, Artikel 20, Absatz 1

Das Grundgesetz legt fest, dass unser Staat ein Bundesstaat ist. Es regelt auch, wie der Föderalismus zu funktionieren hat. Bezüglich der Forderungen der fairen Gesellschaft sind vor allem die Artikel 105 - 107 zu betrachten.

Artikel 105 und 106 regeln die Steuerarten und deren Verteilung auf Bund und Länder. Artikel 107 fordert den angemessenen Ausgleich der Finanzkraft der Länder untereinander. Er gestattet aber auch, genau wie Artikel 104b, dass der Bund diesen Ausgleich übernimmt.

Das Steuermodell der fairen Gesellschaft kennt nur zwei Steuern: die Einkommens- und die Mehrwertsteuer. Insofern entspricht dieses Modell nicht dem Grundgesetz.

Des weiteren verletzt der Länderfinanzausgleich das Leistungsprinzip, das in der fairen Gesellschaft einen hohen Rang hat. Er wäre daher abzuschaffen. Sollte es notwendig werden, einem Land zu helfen, so kann das der Bund, wie im Grundgesetz vorgesehen, übernehmen6.

6 Das ist bei der Wiedervereinigung so geschehen, als es darum ging, die neuen Bundesländer zu fördern. Deswegen bezahlen wir bis heute zu unseren Steuern den Solidaritätszuschlag, und das obwohl die neuen Bundesländer mittlerweile in den Länderfinanzausgleich eingebunden sind. Der Länderfinanzausgleich kann also offensichtlich das nicht leisten, wofür er vom Grundgesetz vorgesehen ist, und dann kann man ihn auch abschaffen.