letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36

Das Leistungsprinzip

Das Leistungsprinzip als Gebot

Das Leistungsprinzip sorgt für faire Preise und belohnt Leistungsbereitschaft. Es ist deswegen unverzichtbar für eine faire Gesellschaft

Gesetze und Vorschriften, die der Staat macht, dürfen das Leistungsprinzip nicht verletzen. Er muss durch seine Gesetzgebung die Verletzung des Leistungsprinzips unterbinden.

Chancengleichheit für Leistungsanbieter

Der Mechanismus des Leistungsprinzips ist der Wettbewerb. Der Wettbewerb ist aber nur dann fair, wenn alle Anbieter dieselben Chancen haben.

Der Staat muss für Chancengleichheit im Wettbewerb sorgen.

Die Chancengleichheit für Leistungsanbieter im Wettbewerb ist bereits jetzt ein Ziel der Gesetzgebung. Es gibt Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb und gegen Kartellbildung. Kein Unternehmen darf seine Marktmacht missbrauchen.

Derzeit sind die Strafen für Verletzungen des Wettbewerbsrechts ein kalkulierbares Risiko. Das muss sich ändern.

Die Strafen für Verletzungen des Wettbewerbsrechts dürfen kein kalkulierbares Risiko sein, sie müssen empfindlich weh tun.