letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36
Das Verursacherprinzip
Das Verursacherprinzip führt Kosten auf deren Verursacher zurück und dämmt sie dadurch ein. Das Verursacherprinzip ist das Gegenteil der Rechnung zu Lasten Dritter.
In der sozialen Marktwirtschaft gibt es viele Rechnungen zu Lasten Dritter, die zu einer Kostenexplosion geführt haben.
Rechnungen zu Lasten Dritter sind sittenwidrig und müssen untersagt werden.
Daher sollte jede solche Rechnung zu Lasten Dritter als sittenwidrig gelten. Dabei verhindert das Verursacherprinzip keine Solidarität, da es nicht verlangt, dass der Verursacher immer alle Kosten tragen muss, die er verursacht. Kosten dürfen geteilt werden, aber der Verursacher muss spüren, dass er Kosten verursacht hat.