4. Missbrauch
Das Bürgergeld darf nicht missbraucht werden
Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Umverteilung der Einkommen schwierig zu rechtfertigen ist. Bisher wurde sie mit der Notwendigkeit gerechtfertigt, Lasten gerecht zu verteilen. Dennoch ist das Bürgergeld eine Subvention, und wie alle Subventionen lädt es zum Missbrauch ein. Und Missbrauch muss unterbunden werden.
Zu diesem Zweck enthält das Steuermodell der fairen Gesellschaft ein Steuerkonto für jeden Bürger.
Das Steuerkonto
Das Steuerkonto eines jeden Bürgers funktioniert wie ein Bankkonto. Einzahlungen, d.h. Steuerzahlungen, führen zu Guthaben, Auszahlungen wie z.B. das Bürgergeld führen zu Schulden.
Jeder Bürger hat je ein Steuerkonto bei jeder Körperschaft des öffentlichen Rechts, der er angehört. So hat er ein Steuerkonto beim Bund sowie beim Land, dem Landkreis oder der Kommune.
Wenn ein Bürger in eine andere Gemeinde umzieht, so zieht sein Steuerkonto mit um, d.h. die Körperschaften, denen er vor dem Umzug angehört hat, zahlen das Steuerkonto an die Körperschaften aus, denen der Bürger danach angehört.
Nur natürliche Personen haben ein Steuerkonto.
Anwendung des Steuerkontos
Die Steuerkonten dient der Transparenz im Wettbewerb unter den Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es sind direkt vergleichbare Größen an denen der Wohlstand eines Landes, Landkreises oder einer Gemeinde gemessen werden kann.
Darüber hinaus findet das Steuerkonto Anwendung bei der Bekämpfung von Missbrauch:
- Hat ein Bürger bei seinem Tode Schulden auf seinem Steuerkonto, so werden sie aus der Erbmasse ausgeglichen. Die Erben bekommen lediglich was übrigbleibt.
- Einwanderern sind keine Schulden auf dem Steuerkonto gestattet. Sie bekommen das Bürgergeld nur so lange ausbezahlt, wie sie Guthaben auf ihrem Steuerkonto haben. In diesem Fall wirkt das Bürgergeld eigentlich wie ein Steuerfreibetrag.
- Die Wohlstandsumlage wird bezahlt solange der Bürger entweder arbeitet oder er ein Guthaben auf dem Steuerkonto hat.
- Bürgern mit einem negativen Steuerkonto kann die Freizügigkeit eingeschränkt werden, da es den Körperschaften, in die er zieht, nicht in jedem Fall zuzumuten ist, das Steuerkonto an die Körperschaften auszuzahlen, von denen er wegzieht.
Das Kürzen des Bürgergeldes um die Wohlstandsumlage motiviert zur Aufnahme einer Erwerbs- oder einer gemeinnützigen Tätigkeit. Umgekehrt kann jemand, der arbeitslos wird, die Wohlstandsumlage solange weiter erhalten, wie er ein Guthaben auf seinem Steuerkonto hat. Das ist wie eine Steuerrückzahlung in Zeiten der Not.
Die Steuerkonten bieten auch eine gute, einheitliche Grundlage für den Vergleich des Wohlstandes der Bevölkerung in verschiedenen Regionen.