letzte Änderung: 2010-09-07 20:58:05

1. Steuern und Abgaben

Abgaben gehen vor Steuern

In der fairen Gesellschaft legen Abgaben die Kosten, die sonst die Allgemeinheit über Steuern zu tragen hätte, auf deren Verursacher um.

Sie haben damit eine Steuerungswirkung, die den Anreiz gibt, Kosten zu sparen.

Ein Beispiel dafür wäre die Mineralölabgabe. Sie verteuert den Verbrauch von Öl und motiviert dazu zum sparsamen Umgang mit dem Rohstoff.

In der fairen Gesellschaft dürfen die finanziellen Mittel, die der Staat aus einer Abgabe erzielt, nur für den Zweck ausgegeben werden, für den sie erhoben wird. Dadurch wird die Höhe der Abgabe begrenzt.

Im Fall der Mineralölabgabe dürfen die daraus gewonnen finanziellen Mittel nur zum Nutzen des Automobils ausgegeben werden:

  • für Straßenbau, da dessen Kosten nur dem Automobil nutzen
  • zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, so lange der Wettbewerb zu Gunsten des Automobils verzerrt ist
  • zur Behebung von Umweltschäden, z. B. für Lärmschutzmaßnahmen

Abgaben sind fairer als Steuern, weil sie zweckgebunden sind und zur Kostendämpfung motivieren. Deswegen haben sie in der fairen Gesellschaft einen höheren Rang als Steuern, d.h. der Staat ist verpflichtet Steuern durch Abgaben zu ersetzen, wo immer das möglich ist.

Indirekte Steuern

In der fairen Gesellschaft gibt es nur eine indirekte Steuer, die Mehrwertsteuer. Alle anderen indirekten Steuern müssen zweckgebunden und damit Abgaben sein.

Des weiteren wird jede Wertschöpfung gleich besteuert, so dass es nur einen Mehrwertsteuersatz gibt.

Besteuerung von Einkommen

Zur Einkommensteuer werden alle Einkommen herangezogen:

  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Unternehmensgewinne
  • Erbschaften
  • Zinsen
  • Mieten
  • Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren

In der fairen Gesellschaft werden alle Arten von Einkommen gleich besteuert, insbesondere Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Unternehmensgewinne.

Steuersatz und Bürgergeld

Das Solidaritätsprinzipverlangt eine Umverteilung der Einkommen als Konsequenz aus der gerechten Verteilung der Lasten. Das Solidaritätsprinzip rechtfertigt die Auszahlung von Sozialhilfe an diejenigen, die selber kein Einkommen haben. Sozialhilfe wird aber immer als ungerecht empfunden, da jemand, der nichts leistet, von anderen, die Leistung bringen, unterhalten wird.

Die Gerechtigkeit lässt sich aber dadurch wiederherstellen, dass die Sozialhilfe an alle bezahlt wird, unabhängig vom Einkommen. Dann ist die Bezeichnung Sozialhilfe aber nicht mehr angemessen. Diese Leistung des Staates wird Bürgergeld genannt.

Das Bürgergeld stellt die gerechte Verteilung der Lasten, die durch die Mehrwertsteuer verletzt wird, wieder her.

In der fairen Gesellschaft hat jeder Bürger denselben Wert. Deswegen bekommt jeder dasselbe Bürgergeld. Jeder Bürger heißt: nicht nur die Erwerbstätigen, sondern jeder Mann, jede Frau und jedes Kind.

Dasselbe Solidaritätsprinzip fordert eine angemessene Verteilung der Lasten des Staates. Da Leute mit hohem Einkommen stärker von den Leistungen des Staates profitieren, ist es gerechtfertigt, dass sie auch mehr Steuern bezahlen.

In der fairen Gesellschaft wird jeder gemäß seiner Leistungsfähigkeit belastet. Deswegen bekommt jeder denselben Steuersatz. Unternehmen bezahlen denselben Steuersatz wie Privatpersonen

In der fairen Gesellschaft bezahlen alle denselben Steuersatz und erhalten alle dasselbe Bürgergeld.

Unternehmen bezahlen denselben Steuersatz wie Personen, bekommen aber kein Bürgergeld.

Diese beiden Regeln führen zu der folgenden Steuerformel:

(1.1)

Dabei sind:

  • S die zu zahlenden Steuern; der Betrag kann positiv oder negativ sein
  • p der Steuersatz
  • E das Einkommen; der Betrag kann bei natürlichen Personen positiv oder negativ sein
  • B das Bürgergeld

Das Einkommen ist die Summe aller Einkünfte aus selbständiger und abhängiger Erwerbstätigkeit, Kapitalerträgen, Schenkungen und Erbschaften, abzüglich Werbungskosten und Spenden.

Ist S negativ, so wird der Betrag an den Bürger - bei minderjährigen Bürgern an den Sorgeberechtigten - ausbezahlt.

1.6 Das Nettoeinkommen (blau) und die Steuerschuld (rot) für p = 42% und B = 650,-/Monat

Dieses Steuersystem stellt soziale Gerechtigkeit her, da alle dieselbe Leistung - das Bürgergeld - bekommen, und alle gemäß ihrer Leistungsfähigkeit belastet werden. Dabei bleibt das Leistungsprinzip gewahrt, da Erwerbstätigkeit immer das Einkommen gegenüber dem Bürgergeld erhöht.

Jeder Bürger zählt

In der fairen Gesellschaft haben nicht nur die Steuerzahler, sondern jeder Bürger ein Steuerkonto. Auch Kinder und erwerbslose Ehegatten. Jeder bekommt das Bürgergeld vom Finanzamt ausbezahlt. Und jeder versteuert sein Einkommen selbst, wenn er eines hat.5

5 Bei Familien mit nur einem Einkommen wirkt das wie ein Familiensplitting. Zur Ermittlung des Nettoeinkommens teilt man das Einkommen durch die Anzahl der Familienmitglieder, entnimmt der Kurve den Nettobetrag und multipliziert den wieder mit der Anzahl der Familienmitglieder.

Jeder Bürger zählt

Das Bürgergeld enthält zwei Komponenten:

  • das Existenzminimum
  • die Wohlstandsumlage

Die Wohlstandsumlage ist eine Subvention der Arbeit. Sie wird für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Diese Arbeitsstunde kann entweder durch Erwerbs- oder durch gemeinnützige Tätigkeit geleistet werden, wobei aber die gemeinnützige Tätigkeit als solche anerkannt sein muss.

Die Wohlstandsumlage wird dem Umstand gerecht, dass der technische Fortschritt immer weniger Erwerbstätigkeit erforderlich macht. Während bisher nur die Erwerbstätigen von der steigenden Produktivität profitieren, profitieren über die Wohlstandsumlage alle Bürger davon. Damit können Einkommensverluste aufgefangen werden, die durch Arbeitszeitverkürzung entstehen.