letzte Änderung: 2009-05-08 15:54:46
3. Althaus-Modell (CDU)
Hier folgt ein Vergleich der fairen Gesellschaft mit dem von Dieter Althaus (CDU), Ministerpräsident von Thüringen, vorgeschlagenen Steuermodell.
Das Modell von Dieter Althaus beinhaltet ebenfalls ein Bürgergeld und ein einfacheres Steuersystem. Es bezieht sich aber lediglich auf Erwerbseinkommen. Weitere wesentliche Unterschiede sind:
- Es gibt immer noch unterschiedliche Steuer- und Einkommensarten
- Die Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen nicht im Wettbewerb, ihre Kosten und Leistungen sind nicht transparent
- Es fehlt die Umverteilung der Aufgaben des Staates von oben nach unten und der damit verbundene Transparenz- und Demokratiegewinn
- Kapitalanlagen werden nicht nachgelagert besteuert
- Der Missbrauch des Bürgergeldes wird nicht bekämpft
- Gemeinnützige Tätigkeit wird nicht gefördert
Die Vorschläge von Herrn Althaus zur Reform der Kranken- und Pflegeversicherung decken sich weitgehend mit diesem Konzept, es fehlt lediglich die Re-Finanzierung der Heilkosten der großen Volkskrankheiten durch Abgaben auf Krankmacher.
| Instrument | Faire Gesellschaft | heute |
|---|---|---|
| Direkte Steuern | Ein Steuersatz für alle Bürger und Einkommensarten ein Bürgergeld für alle |
Einkommenssteuer mit zwei Steuersätzen je ein Bürgergeld für Eltern, Kinder und hohe Einkommen |
| Kapitalertragssteuer | ||
| Erbschaftssteuer | ||
| Körperschaftssteuer | ||
| Gewerbesteuer | ||
| Grundsteuer | ||
| Indirekte Steuern | Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz für alle Wertschöpfungsarten | Mehrwertsteuer |
| verminderte Mehrwertsteuer | ||
| Versicherungssteuer | ||
| Grunderwerbsteuer | ||
| Abgaben statt indirekte Steuern | Tabaksteuer | |
| Alkoholsteuer | ||
| Mineralölsteuer | ||
| Ökosteuer | ||
| Familienförderung | Bürgergeld | |
| soziale Absicherung | Bürgergeld | Bürgergeld |
| Arbeitslosengeld I | ||
| nachgelagerte Besteuerung von Kapitalanlagen | Altersrente | |
| Riester-Rente | ||
| Rürup-Rente | ||
| Erwerbsunfähigkeitsrente | ||
| Bekämpfung von Missbrauch | Lebensleistung Umwandlung des Bürgergeldes in Steuerfreibetrag ab dem 3. Kind |
keine Bekämpfung des Missbrauchs |
| Gemeinnützigkeit | keine Obergrenze für Absetzbarkeit von Spenden | max. 20% des Einkommens |
| Besteuerung je nach Grad der Gemeinnützigkeit | keine Besteuerung | |
| Gemeinnützige Tätigkeit verringert die Steuerschuld oder erhöht das Bürgergeld | keine Förderung | |
| Transparenz des Staates | Nur fünf Größen im Steuersystem: Einkommensteuersatz, Mehrwertsteuersatz, Bürgergeld, Anlagefreibetrag und Lebensleistung | siehe oben |
| Alle Körperschaften des öffentlichen Rechts verwenden dieselben Größen und sind dadurch vergleichbar | Die Kosten der Körperschaften sind nicht vergleichbar | |
| Die Gemeinden haben die meisten und wichtigsten Aufgaben | Der Bund hat die meisten und wichtigsten Aufgaben | |
| Kranken- und Pflegeversicherung | setzt Leistungs- und Verursacherprinzip um | |