letzte Änderung: 2009-05-08 15:54:46

3. Althaus-Modell (CDU)

Hier folgt ein Vergleich der fairen Gesellschaft mit dem von Dieter Althaus (CDU), Ministerpräsident von Thüringen, vorgeschlagenen Steuermodell.

Das Modell von Dieter Althaus beinhaltet ebenfalls ein Bürgergeld und ein einfacheres Steuersystem. Es bezieht sich aber lediglich auf Erwerbseinkommen. Weitere wesentliche Unterschiede sind:

  • Es gibt immer noch unterschiedliche Steuer- und Einkommensarten
  • Die Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen nicht im Wettbewerb, ihre Kosten und Leistungen sind nicht transparent
  • Es fehlt die Umverteilung der Aufgaben des Staates von oben nach unten und der damit verbundene Transparenz- und Demokratiegewinn
  • Kapitalanlagen werden nicht nachgelagert besteuert
  • Der Missbrauch des Bürgergeldes wird nicht bekämpft
  • Gemeinnützige Tätigkeit wird nicht gefördert

Die Vorschläge von Herrn Althaus zur Reform der Kranken- und Pflegeversicherung decken sich weitgehend mit diesem Konzept, es fehlt lediglich die Re-Finanzierung der Heilkosten der großen Volkskrankheiten durch Abgaben auf Krankmacher.

Instrument Faire Gesellschaft heute
Direkte Steuern Ein Steuersatz für alle Bürger und Einkommensarten

ein Bürgergeld für alle
Einkommenssteuer mit zwei Steuersätzen

je ein Bürgergeld für Eltern, Kinder und hohe Einkommen
Kapitalertragssteuer
Erbschaftssteuer
Körperschaftssteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Indirekte Steuern Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz für alle Wertschöpfungsarten Mehrwertsteuer
verminderte Mehrwertsteuer
Versicherungssteuer
Grunderwerbsteuer
Abgaben statt indirekte Steuern Tabaksteuer
Alkoholsteuer
Mineralölsteuer
Ökosteuer
Familienförderung Bürgergeld
soziale Absicherung Bürgergeld Bürgergeld
Arbeitslosengeld I
nachgelagerte Besteuerung von Kapitalanlagen Altersrente
Riester-Rente
Rürup-Rente
Erwerbsunfähigkeitsrente
Bekämpfung von Missbrauch Lebensleistung

Umwandlung des Bürgergeldes in Steuerfreibetrag ab dem 3. Kind
keine Bekämpfung des Missbrauchs
Gemeinnützigkeit keine Obergrenze für Absetzbarkeit von Spenden max. 20% des Einkommens
Besteuerung je nach Grad der Gemeinnützigkeit keine Besteuerung
Gemeinnützige Tätigkeit verringert die Steuerschuld oder erhöht das Bürgergeld keine Förderung
Transparenz des Staates Nur fünf Größen im Steuersystem: Einkommensteuersatz, Mehrwertsteuersatz, Bürgergeld, Anlagefreibetrag und Lebensleistung siehe oben
Alle Körperschaften des öffentlichen Rechts verwenden dieselben Größen und sind dadurch vergleichbar Die Kosten der Körperschaften sind nicht vergleichbar
Die Gemeinden haben die meisten und wichtigsten Aufgaben Der Bund hat die meisten und wichtigsten Aufgaben
Kranken- und Pflegeversicherung setzt Leistungs- und Verursacherprinzip um