letzte Änderung: 2009-05-08 15:54:46

2. FDP-Modell

Die FDP hat als erstes ein Bürgergeld vorgeschlagen, und sie hat Steuermodell, das "einfacher, niedriger und gerechter" ist als das bisherige.

Doch es gibt bedeutende Unterschiede zwischen dem Modell der FDP und dem hier vorgestellten Konzept:

  • Es gibt immer noch unterschiedliche Steuer- und Einkommensarten und unterschiedliche Steuersätze
  • Die Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen nicht im Wettbewerb, ihre Kosten und Leistungen sind nicht transparent (so etwas würde zweifellos von der FDP mitgetragen, sie hat aber momentan nichts vergleichbares in ihrem Programm)
  • Es fehlt die Umverteilung der Aufgaben des Staates von oben nach unten und der damit verbundene Transparenz- und Demokratiegewinn
  • Kapitalanlagen werden nicht nachgelagert besteuert
  • Die FDP sieht trotz ihres Bürgergeldes die Notwendigkeit einer staatlichen Arbeitslosen- und Altersrentenversicherung
  • Der Missbrauch des Bürgergeldes wird durch eine entwürdigende Bedürftigkeitsprüfung durch den Staat bekämpft
  • Gemeinnützige Tätigkeit wird nicht gefördert

Die FDP hat sich auf niedrigere Steuern festgelegt.

Das Konzept der fairen Gesellschaft garantiert dagegen lediglich, dass die Steuernangemessen,d.h. leistungsgerecht sind. Wie hoch die Steuern dann ausfallen liegt letztendlich an den Leistungen die der Staat erbringen soll.

Die Vorschläge der FDP zur Reform der Kranken- und Pflegeversicherung decken sich weitgehend mit diesem Konzept, es fehlt lediglich die Re-Finanzierung der Heilkosten der großen Volkskrankheiten durch Abgaben auf Krankmacher.

Instrument Faire Gesellschaft FDP
Direkte Steuern Ein Steuersatz für alle Bürger und Einkommensarten

ein Bürgergeld für alle Personen
Einkommenssteuer mit drei Steuersätzen

individuelles Bürgergeld für alle Haushalte
Abgeltungssteuer 25%
Erbschaftssteuer
Körperschaftssteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Indirekte Steuern Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz für alle Wertschöpfungsarten Mehrwertsteuer
verminderte Mehrwertsteuer
Versicherungssteuer
Grunderwerbsteuer
Abgaben statt indirekte Steuern Tabaksteuer
Alkoholsteuer
Mineralölsteuer
Ökosteuer
Familienförderung Bürgergeld Bürgergeld
Kindergeld
soziale Absicherung Bürgergeld staatliche Arbeitslosenversicherung mit Grund- und Wahltarifen
Arbeitslosengeld II
Sozialhilfe
Grundsicherung
nachgelagerte Besteuerung von Kapitalanlagen Altersrente
vererbbares Altersvorsorgekonto
Erwerbsunfähigkeitsrente
Bekämpfung von Missbrauch Lebensleistung

Umwandlung des Bürgergeldes in Steuerfreibetrag ab dem 3. Kind
entwürdigende Bedürftigkeitsprüfung
Gemeinnützigkeit keine Obergrenze für Absetzbarkeit von Spenden max. 20% des Einkommens
Besteuerung je nach Grad der Gemeinnützigkeit keine Besteuerung
Gemeinnützige Tätigkeit verringert die Steuerschuld oder erhöht das Bürgergeld keine Förderung
Transparenz des Staates Nur fünf Größen im Steuersystem: Einkommensteuersatz, Mehrwertsteuersatz, Bürgergeld, Anlagefreibetrag und Lebensleistung siehe oben
Alle Körperschaften des öffentlichen Rechts verwenden dieselben Größen und sind dadurch vergleichbar Die Kosten der Körperschaften sind nicht vergleichbar
Die Gemeinden haben die meisten und wichtigsten Aufgaben Der Bund hat die meisten und wichtigsten Aufgaben
Kranken- und Pflegeversicherung setzt Leistungs- und Verursacherprinzip um