letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36
1. Vorher/Nachher
1.2 Vergleich der Kranken- und Pflegeversicherung
In der fairen Gesellschaft werden durch die Anwendung des Leistungs- und des Verursacherprinzips die Kosten für das Gesundheitswesen gedämpft. Das führt zu den folgenden Unterschieden bei der Kranken- und Pflegeversicherung:
| Kategorie | Faire Gesellschaft | heute |
|---|---|---|
| Versicherungspflicht | alle Bürger sind verpflichtet, sich gegen das Risiko der Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu versichern | |
| Beiträge | Die Beiträge richten sich nach dem versicherten Tarif | Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Versicherten |
| Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und genetische Veranlagungen haben keinen Einfluss auf den Tarif | ||
| Versicherungsleistung | Der Gesetzgeber legt nur die zu versichernden Risiken im Grundtarif fest | Der Gesetzgeber legt alle Leistungen fest, erlaubt den Versicherungen aber verschiedene Abweichungen |
| Der Versicherer kann Vorerkrankungen ausschließen, die dann weiter vom Vorversicherer gedeckt sind | Vorerkrankungen spielen keine Rolle | |
| Die Heilkosten für Geburtsfehler trägt der Staat. Pflegekosten und erhöhte Lebenshaltungskosten werden mit einem individuell angepassten Bürgergeld abgedeckt. | Heil- und Pflegekosten für Geburtsfehler trägt die Versicherung | |
| Leistungsprinzip | Die Versicherer müssen die Beiträge leistungsgerecht gestalten | Die Versicherer bekommen ihr Geld vom Gesundheitsfonds, haben keinen Anreiz zum Sparen und bekommen Verluste ausgeglichen. |
| Die Leistungsanbieter stehen im Wettbewerb und müssen ihre Preise leistungsgerecht gestalten | Viele Preise sind vom Gesetzgeber festgelegt | |
| Verursacherprinzip | Jeder Versicherte bezahlt seinen Beitrag alleine | Der Arbeitgeber bezahlt etwa die Hälfte des Beitrags, Familienmitglieder sind kostenlos mitversichert |
| Abgaben auf Krankmacher werden an einen staatlichen Rückversicherer abgeführt, der den Versicherern für alle Krankheiten, die von denen verursacht werden, 70% der Heilkosten erstattet | - | |
| Der Grundtarif schließt vermeidbare Risiken aus | Der Leistungskatalog enthält viele vermeidbare Risiken | |
| Eigenbeteiligungen, Schadenfreiheitsrabatte | Zuzahlungen | |