1. Vorher/Nachher
1.1 Vergleich der Steuerprogression
In der fairen Gesellschaft entsteht die Steuerprogression durch den Abzug des Bürgergeldes von der Steuerschuld:
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(1.1.3) |
Die nachfolgende Grafik zeigt die Kurve der Steuerprogression im Vergleich zu der aktuell in §32a EStG festgelegten Progression.
1.1.7 Die Steuerprogression für p = 42% und B = 650,-/Monat (blau) und nach §32a EStG (rot)
Gewinner und Verlierer
Geht man wie in der Abbildung von einem Steuersatz von 42% und einem Bürgergeld von 650,-/Monat aus, so würden die Einkommen zwischen ca. 42000,- und 280000,- etwa gleich besteuert. Bei Einkommen darüber und darunter ist man beim bestehenden System schlechter gestellt.
Der Vergleich gilt allerdings nur für Einzelpersonen. Bei Familien greift im bestehenden Recht noch das Ehegattensplitting, das Kinder- und das Elterngeld, und in der fairen Gesellschaft kommt noch das Bürgergeld für die Familienmitglieder hinzu. Bei geringen Einkommen kommt bei bestehendem Recht noch die Sozialhilfe hinzu. So sind die beiden Systeme jeweils nur für Einzelfälle vergleichbar.