letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36

Die Kranken- und Pflegeversicherung

2 Die Anwendung des Leistungsprinzips

Die Grundabsicherung

Der Mechanismus des Leistungsprinzips ist der Wettbewerb. Dementsprechend gibt es mehrere Versicherungen, die untereinander im Wettbewerb stehen. Damit der Wettbewerb fair abläuft, müssen sie alle dieselbe Grundabsicherung anbieten. Die beinhaltet alle unvermeidbaren Risiken und schließt vermeidbare Risiken aus. Vermeidbare Risiken sind beispielsweise:

  • Kosten für Zähne
  • Unfälle bei Risikosportarten
  • Abtreibungen, es sei denn, das Leben der Mutter ist in Gefahr.

Weitere vermeidbare Risiken wären die Folgen von Alkohol- und Tabakkonsum. Diese Risiken werden aber durch das Verursacherprinzip abgedeckt (siehe nächstes Kapitel).

Gegen vermeidbare Risiken kann man sich zusätzlich versichern.

Die Leistungen des Versicherers

Die Leistungen des Versicherers unterliegen seiner Gestaltungsfreiheit. Er muss lediglich die Grundabsicherung gewährleisten. Ob er aber freie Arztwahl, Heilpraktiker oder alternative Heilmethoden zulässt oder Einschränkungen bei den Medikamenten macht, ist ihm überlassen. Er liegt mit seinem Angebot im fairen Wettbewerb, so dass jeder Versicherte sich das beste Preis/Leistungsverhältnis aussuchen kann.

Wechsel der Versicherung

Jeder Versicherte kann seine Versicherung unter Wahrung der Kündigungsfrist wechseln. Der neue Versicherer darf den Versicherten nicht ablehnen, kann aber Vorerkrankungen ausschließen. Diese sind dann weiterhin vom Vorversicherer zu tragen.

Die Leistungsanbieter

Die Leistungsanbieter, also Ärzte, Kliniken, Pflegedienste, Hersteller von Medizintechnik und Medikamenten unterliegen ebenfalls dem Wettbewerb. Sie alle - außer den Herstellern der Medizintechnik - rechnen direkt mit den Versicherern ab, und handeln entsprechend mit den Versicherern die Preise aus.

Die Hersteller von Medizintechnik verkaufen ihre Produkte an Ärzte, Kliniken und Pflegedienste und handeln mit ihnen ihre Preise aus.