letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36
Die Kranken- und Pflegeversicherung
1 Die Anwendung des Solidaritätsprinzips
Eine Versicherung ist eine Solidargemeinschaft, unter der ein Risiko gleichmäßig verteilt wird.
Zum Solidaritätsprinzip gehört:
- Alle Bürger sind verpflichtet, sich mit dem Grundtarif zu versichern.
- Alle Versicherten einer Versicherung zahlen denselben Beitrag für denselben Tarif.
- Jeder, der den Beitrag bezahlt, wird versichert.
Da die Versicherer Vorerkrankungen ausschließen können, sind Geburtsfehler nicht versichert. Doch auch diese Last muss gerecht verteilt werden:
- Die Heilkosten trägt der Staat.
- Die Pflegekosten und mögliche höhere Lebenshaltungskosten werden durch ein individuell angepasstes Bürgergeld abgedeckt.