letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36

Die Kranken- und Pflegeversicherung

1 Die Anwendung des Solidaritätsprinzips

Eine Versicherung ist eine Solidargemeinschaft, unter der ein Risiko gleichmäßig verteilt wird.

Zum Solidaritätsprinzip gehört:

  • Alle Bürger sind verpflichtet, sich mit dem Grundtarif zu versichern.
  • Alle Versicherten einer Versicherung zahlen denselben Beitrag für denselben Tarif.
  • Jeder, der den Beitrag bezahlt, wird versichert.

Da die Versicherer Vorerkrankungen ausschließen können, sind Geburtsfehler nicht versichert. Doch auch diese Last muss gerecht verteilt werden:

  • Die Heilkosten trägt der Staat.
  • Die Pflegekosten und mögliche höhere Lebenshaltungskosten werden durch ein individuell angepasstes Bürgergeld abgedeckt.