letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36

Die Kranken- und Pflegeversicherung

3 Die Anwendung des Verursacherprinzips

Versicherungsbeiträge

Die Versicherungsbeiträge bezahlt jeder selbst. Die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfällt.

Die Gesundheitsabgaben

Ein großer Teil der Krankheiten haben relativ wenige Ursachen:

  • falsche Ernährung
  • Rauchen
  • Alkoholmissbrauch
  • Bewegungsmangel

Deswegen werden Abgaben auf Krankmacher erhoben, die einem staatlichen Rückversicherer zufließen, der damit 70% der Heilkosten, die aus diesen Ursachen resultieren, trägt. Die Krankenversicherer können sich also 70% dieser Kosten vom staatlichen Rückversicherer erstatten lassen.

Eigenbeteiligung & Schadenfreiheitsrabatt.

Zur weiteren Umsetzung des Verursacherprinzips gehören Eigenbeteiligungen. Die Höhe der Eigenbeteiligung wird vom Versicherer festgelegt. Darüber hinaus kann der Versicherer den Versicherten Schadenfreiheitsrabatte einräumen.