letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36
Die Kranken- und Pflegeversicherung
3 Die Anwendung des Verursacherprinzips
Versicherungsbeiträge
Die Versicherungsbeiträge bezahlt jeder selbst. Die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfällt.
Die Gesundheitsabgaben
Ein großer Teil der Krankheiten haben relativ wenige Ursachen:
- falsche Ernährung
- Rauchen
- Alkoholmissbrauch
- Bewegungsmangel
Deswegen werden Abgaben auf Krankmacher erhoben, die einem staatlichen Rückversicherer zufließen, der damit 70% der Heilkosten, die aus diesen Ursachen resultieren, trägt. Die Krankenversicherer können sich also 70% dieser Kosten vom staatlichen Rückversicherer erstatten lassen.
Eigenbeteiligung & Schadenfreiheitsrabatt.
Zur weiteren Umsetzung des Verursacherprinzips gehören Eigenbeteiligungen. Die Höhe der Eigenbeteiligung wird vom Versicherer festgelegt. Darüber hinaus kann der Versicherer den Versicherten Schadenfreiheitsrabatte einräumen.