3. Die faire Gesellschaft
3.1 Das Leistungsprinzip
3.1.2 Das Leistungsprinzip
Das Leistungsprinzip besagt, dass Leistung sich lohnen muss. Der Mechanismus, der das Leistungsprinzip umsetzt ist der Wettbewerb, und das Instrument des Wettbewerbs ist der Markt.
Waren und Dienstleistungen, die am Markt angeboten werden, stehen untereinander im Wettbewerb. Die Preise werden durch den Ausgleich von Angebot und Nachfrage bestimmt. Bessere Leistungen können bessere Preise erzielen, folglich wird Leistung belohnt. Zugleich sind die erzielten Preise fair, wenn der Wettbewerb fair abläuft.
Damit der Wettbewerb fair ist, muss das Leistungsprinzip geschützt werden, da es sonst zum Recht des Stärkeren verkommt. Daraus folgt, dass der Staat die Fairness des Wettbewerbs garantieren muss.
Das Leistungsprinzip garantiert faire Preise und sorgt dafür, dass Leistung sich lohnt.
Das Leistungsprinzip hat in der fairen Gesellschaft einen höheren Rang als das Solidaritätsprinzip. Das heißt, dass es nicht durch Umverteilung von Einkommen unterwandert werden darf.
Das Leistungsprinzip ist in der fairen Gesellschaft allumfassend. Alle Preise sollen durch fairen Wettbewerb am Markt gebildet werden. Das gilt auch für Löhne und Gehälter und, soweit das möglich ist, auch für die Steuern, Abgaben und Gebühren des Staates.