3. Die faire Gesellschaft
3.3 Das Solidaritätsprinzip
3.3.4 Das Solidaritätsprinzip
Ungleiche Einkommen sind nur dann ungerecht, wenn sie nicht leistungsgerecht sind. In der fairen Gesellschaft sorgt die Umsetzung des Leistungsprinzips dafür, dass die Einkommen der Leistung entsprechen, die sie vergüten.
Die Umverteilung von Einkommen steht daher immer im Konflikt mit sozialer Gerechtigkeit. Es ist einfach nicht fair, wenn jemand, der nichts leistet, auf Kosten derer lebt, die das tun. Deswegen bedarf die Umverteilung der Einkommen immer einer Rechtfertigung, besonders, was deren Höhe betrifft.
In der fairen Gesellschaft bedeutet Solidarität deswegen nicht, dass Einkommen angeglichen werden müssen. Stattdessen sind die Ziele der Solidarität:
- die gerechte (Um-)Verteilung der Lasten,
- die gerechte (Um-)Verteilung der Risiken.
Das Solidaritätsprinzip sorgt für eine faire Verteilung von Lasten und Risiken.
Die Umverteilung von Einkommen ist nicht das Ziel des Solidaritätsprinzips, sondern lediglich eine Konsequenz aus der Umverteilung von Lasten und Risiken.
Umverteilung der Lasten
Es ist relativ leicht zu rechtfertigen, weshalb hohe Einkünfte stärker besteuert werden müssen. Wer ein hohes Einkommen erzielt, der profitiert auch mehr von den Leistungen des Staates als jemand, der ein geringes Einkommen erzielt. Es handelt sich dabei also genau genommen um eine angemessene Verteilung der Lasten des Staates.
Allerdings bezahlen alle dieselbe Mehrwertsteuer, wodurch die Lastenverteilung nicht mehr der Leistungsfähigkeit entspricht. Dafür muss durch Umverteilung ein Ausgleich geschaffen werden.
Auch gibt es in einer Gesellschaft, in der es Armut gibt - aus welchen Gründen auch immer - auch mehr Kriminalität. Die Last der Kriminalität tragen deren Opfer allein, sie ist also nicht gemäß der Leistungsfähigkeit aller verteilt. Die Umverteilung der Einkommen ist also auch hier durch eine gerechte Verteilung der Lasten zu rechtfertigen. Zudem kommt es billiger, Sozialhilfe zu leisten, da durch die geringere Kriminalität der Staat bei der Strafverfolgung spart.
Das Instrument zur Umverteilung der Lasten ist das Steuersystem. In der fairen Gesellschaft ist das Steuersystem so gestaltet, dass die Lasten des Staates fair verteilt sind. Darüber hinaus belohnt es eigenverantwortliches Handeln.
Umverteilung der Risiken
Das Instrument zur Umverteilung der Risiken ist die Sozialversicherung. In der fairen Gesellschaft ist die Sozialversicherung so gestaltet, dass jeder seine unvermeidbaren Risiken finanzieren kann. Dabei wird darauf geachtet, dass das Verursacherprinzip nicht unterwandert wird, d.h. wer Kosten verursacht, muss das auch selbst zu spüren bekommen, wenn er sie auch nicht voll tragen muss.
Umverteilung der Einkommen
In der sozialen Marktwirtschaft wird die Umverteilung der Einkommen auch dadurch gerechtfertigt, dass nicht alle die gleichen Chancen haben, ihr Einkommen zu verbessern. Folglich steht den Benachteiligten eine Entschädigung zu. Paradoxerweise ist die soziale Marktwirtschaft aber zum großen Teil für die ungleiche Verteilung der Chancen verantwortlich.
Die faire Gesellschaft hat dagegen die Chancengleichheit zum Ziel. Wo aber das Ziel nicht erreichbar ist, ist auch in der fairen Gesellschaft die Entschädigung der Benachteiligten gerechtfertigt. Das gehört zum Solidaritätsprinzip.
Mildtätigkeit
In der fairen Gesellschaft ist Mildtätigkeit nicht die Aufgabe des Staates, sondern der Gesellschaft.
Wäre Mildtätigkeit die Aufgabe des Staates, so gäbe es einen Rechtsanspruch auf mildtätige Leistungen des Staates, was zum Missbrauch einlädt und gegenwärtig auch erheblich missbraucht wird.
Stattdessen müssen sich die Notleidenden mit den mildtätigen Organisationen der Gesellschaft arrangieren. Die können viel flexibler handeln als der Staat, und entscheiden, wem wie - und unter welchen Auflagen - geholfen werden soll.
Der Staat erleichtert die freiwillige Umverteilung von Einkommen und fördert gemeinnützige Organisationen, begünstigt also mildtätiges Handeln ausdrücklich. Wenn aber die Initiative zu solchem Handeln nicht aus der Gesellschaft kommt, dann gibt es auch für den Staat keinen Anlass, in dieser Richtung tätig zu werden.