letzte Änderung: 2009-05-01 18:10:36

3. Die faire Gesellschaft

3.2 Das Verursacherprinzip

3.2.3 Das Verursacherprinzip

Das Verursacherprinzip besagt, dass alle Kosten von deren Verursacher gespürt werden müssen. Das fördert die Eigenverantwortung aller Personen, Kosten zu vermeiden wo es geht.

Das erste Instrument des Verursacherprinzips sind Abgaben, die der Staat auf Waren und Dienstleistungen erhebt. Die Abgaben müssen kostendeckend sein, so dass die Kosten, wegen derer sie erhoben werden, dadurch gedeckt werden können. Die Abgaben dürfen nur für die Zwecke eingesetzt werden, für die sie auch erhoben werden.

Das zweite Instrument des Verursacherprinzips sind Eigenbeteiligungen und Schadenfreiheitsrabatte bei Versicherungen, wie man das in Deutschland vor allem von der Kraftfahrzeugversicherung kennt.

Das Verursacherprinzip vermeidet Kosten. Es verbietet Rechnungen zu Lasten Dritter.

Das Verursacherprinzip hat in der fairen Gesellschaft einen höheren Rang als das Solidaritätsprinzip. Das heißt, dass es nicht durch Umverteilung unterwandert werden darf.