2. Die soziale Marktwirtschaft
2.2 Die Rechnung zu Lasten Dritter
2.2.1 Bei einer Rechnung zu Lasten Dritter bezahlt nicht der Leistungsempfänger, sondern ein anderer.
Eine Rechnung zu Lasten Dritter ist eine Rechnung, die nicht vom Leistungsempfänger selbst, sondern von anderen bezahlt wird. Sie ist das Gegenteil zum Verursacherprinzip, wo immer der Verursacher von Kosten diese auch selber tragen muss.
Eine Rechnung zu Lasten Dritter ist eine Einladung zum Missbrauch und deswegen immer sozial ungerecht. Die Sozialversicherung ist voll von diesen Rechnungen zu Lasten Dritter, sie wird auch entsprechend missbraucht und ist deswegen mittlerweile unbezahlbar geworden.
Die Kranken- und Pflegeversicherung
Die Krankenversicherung ist gleich in mehrfacher Hinsicht eine Rechnung zu Lasten Dritter, sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite.
Auf der Einnahmenseite sorgt der Beitragssatz für erhebliche Ungerechtigkeit. Damit ist der Beitrag vom Einkommen abhängig, während die Leistung, die die Versicherten dafür empfangen, für alle gleich ist. Die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern verzerrt dieses Missverhältns noch weiter.
Die Versicherten, die zu wenig für die empfangene Versicherungsleistung bezahlen, haben auch weniger Motivation zu Sparsamkeit. Die Leistungen, die sie empfangen, werden von anderen bezahlt, nämlich von den Versicherten mit den hohen Einkommen. Das ist eine Rechnung zu Lasten Dritter.
Eine Versicherung wie die Kranken- und Pflegeversicherung setzt das Solidaritätsprinzip durch die Umverteilung der Risiken um. Alle Versicherten bilden eine Soiidargemeinschaft, die die Kosten gleichmäßig teilen, die durch die versicherten Schäden entstehen. Deswegen darf der Beitrag nur an Hand der Versicherungsleistung bemessen werden.1
1 Es kann zwar sein, dass eine Versicherung, bei der alle Versicherten denselben Beitrag bezahlen, für Leute mit geringem Einkommen nicht zu bezahlen ist. Dieses Problem muss durch Umverteilung der Lasten gelöst werden, also durch das Steuersystem.
Auf der Ausgabenseite ist die Situation noch wesentlich schlimmer. Die Versicherungen müssen Leistungen bezahlen, auf deren Kosten sie keinerlei Einfluss haben.
So stellt jeder Versicherte, der ungesund lebt und sich besonderen gesundheitlichen Risiken aussetzt eine Rechnung zu Lasten Dritter, nämlich der Versicherung auf. Versicherte, die sich so verhalten, verursachen Kosten, die sie nicht selbst bezahlen.
Die Leistungsanbieter, das sind Ärzte, Krankenhäuser, Hersteller von Medizintechnik und Medikamenten, plündern die Krankenversicherung über die Preise, die sie verlangen. Zugegebenermaßen haben Ärzte und Krankenhäuser da deutlich weniger Möglichkeiten als die Hersteller von Medikamenten und Medizintechnik, aber auch für sie gilt, dass sie ohne die Krankenversicherung, so wie sie jetzt besteht, vielleicht gar nicht existieren könnten.
Die Kranken- und Pflegeversicherung wird von den Versicherten und den Leistungsanbietern geplündert.
Der Gesetzgeber kriegt das Ausgabenproblem über den Leistungskatalog nicht in den Griff, weil er nicht so schnell und flexibel handeln kann, wie die Leistungsanbieter.
Dennoch ist weder den Versicherten noch den Leistungsanbietern direkt ein Vorwurf zu machen. Es ist das System der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, dass dieses Verhalten zur Folge hat.
Die Rentenversicherung
Die Rentenversicherung bezahlt jedem Versicherten eine Rente, sobald er ein bestimmtes Alter erreicht hat. Als die Rentenversicherung eingeführt wurde war es auch tatsächlich so, dass die allermeisten Versicherten ab diesem Alter nicht mehr erwerbsfähig waren. Das trifft heute nicht mehr zu. Heute sind ein großer Teil der Versicherten auch bis in höhere Alter durchaus in der Lage, ihr Einkommen durch Arbeit zu erwerben. Stattdessen bekommen sie von den jüngeren Versicherten einen Urlaub auf Lebenszeit finanziert. Das ist eine enorme Belastung für die Volkswirtschaft und daher eine grobe soziale Ungerechtigkeit.
Gerechter wäre es, statt dem Alter, das an sich noch kein Schaden ist, die Erwerbsunfähigkeit zu versichern, die ein wirklicher Schaden ist. Und tatsächlich gibt es zusätzlich zur Rentenversicherung auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für alle die, die erwerbsunfähig sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Allerdings sind die Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu Gunsten der Altersrente stark eingeschränkt worden. Es wurde also genau das Gegenteil von dem getan, was sozial gerecht wäre.
Die Rentenversicherung versichert das falsche Risiko. Nicht das Alter ist ein zu versichernder Schaden, sondern die Erwerbsunfähigkeit.
Ein weiteres elementares Problem ist die Umlagefinanzierung der Rentenversicherung. Die Beiträge der Beitragszahler werden unmittelbar an die Rentner ausgezahlt. Das ist der Generationenvertrag. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung nur so lange funktioniert, wie immer neue Versicherte gefunden werden. Deswegen ist es auch eine Zwangsversicherung.
Die Umlagefinanzierung macht die Rentenversicherung zu einem Schneeballsystem. Schneeballsysteme scheitern immer und sind daher illegal - es sei denn, der Staat macht's.
Als die Rentenversicherung eingeführt wurde, gab es auch noch genügend Nachwuchs, so dass das System funktionieren konnte. Heute - und schon seit dem Pillenknick vor 40 Jahren - ist das nicht mehr so. Auf immer mehr Rentner kommen immer weniger Beitragszahler. So wurde der Generationenvertrag gebrochen. Und obwohl die Versicherten den Vertrag gebrochen haben, bekommen sie die vollen Leistungen. Auch das ist sozial ungerecht.
1970 war der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 17%. Heute ist er bei 19,9%, und er war auch schon bei 20,3%. 1970 lag die durchschnittliche Bezugsdauer der Rente bei etwa 11 Jahren, heute liegt sie bei etwa 17 Jahren. Das bedeutet, dass die Beitragszahler von 1970 die damaligen Rentner etwa 11 Jahre unterhielten, dieselben aber jetzt als Rentner etwa 17 Jahre unterhalten werden wollen. Das zeigt, dass die heutigen Rentner von den heutigen Beitragszahlern mehr abverlangen als sie selbst aufgebracht haben. Auch das ist eine soziale Ungerechtigkeit.
Die Rentenversicherung hat die Mentalität der Gesellschaft verändert. Zum einen erheben die Versicherten den Anspruch, ab einem gewissen Alter auf anderer Leute Kosten leben zu dürfen. Zum anderen ist man froh, dass diese Leute nicht mehr auf den Arbeitsmarkt drängen.2
2 Es ist aber nicht fair, das Problem der Arbeitslosigkeit im Alter auf die nächste Generation abzuwälzen. Das ist eine Rechnung zu Lasten Dritter, und damit eine soziale Ungerechtigkeit.
Da die Zahl der Beitragszahler abnimmt wird die Rentenversicherung aus Steuermitteln bezuschusst. D.h., dass alle Steuerzahler in die Rentenversicherung einzahlen, aber nicht alle daraus Leistungen erhalten. Das ist eine weitere soziale Ungerechtigkeit.
Diese Ungerechtigkeiten in der Rentenversicherung sind systembedingt. Man kann den Versicherten eigentlich keine Vorwürfe machen. Es wird von ihnen nicht explizit gefordert, für genügend Nachwuchs zu sorgen. Auch haben ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt kaum ein Chance auf Beschäftigung, da von ihnen erwartet wird, in Rente zu gehen. Häufig wurden sogar in der Vergangenheit zu Lasten der Rentenversicherung Arbeitnehmer entlassen und früh verrentet.3
3 Wenn es der Gesellschaft gelänge, erwerbsfähige ältere Mitbürger zu beschäftigen, dann wären die Lasten gerechter verteilt. Zwar nähme der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt zu, und dadurch würden die Bruttoeinkommen der Beschäftigten sinken, zugleich würden aber auch die Beiträge zur Rentenversicherung sinken. Da die Älteren, die länger arbeiten, aber ebenfalls in die Rentenversicherung einzahlten, würde der Beitrag dazu ebenfalls sinken, so dass die Nettoeinkommen vielleicht gar nicht sinken müssten.
Der Untergang der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung geht an den Rechnungen zu Lasten Dritter zu Grunde. Die einzige Abhilfe ist, das Verursacherprinzip umzusetzen.